Fragen zu meinem Waldbesitz
Das Kreisforstamt berät und betreut Privatwaldbesitzende im Rhein-Neckar-Kreis bei der Bewirtschaftung ihres Waldes.
Dabei ist die Beratung in allen Waldfragen stets kostenfrei. Erst wenn das Forstpersonal in Ihrem Auftrag tätig wird, wie bspw. durch die Holzaufnahme, fallen für Sie Kosten an. Diese Betreuungsleistungen werden mit etwa 70 Prozent vom Land Baden-Württemberg gefördert.
Das Kreisforstamt berät Waldbesitzende ebenso zu forstlichen Fördermöglichkeiten. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen zur Waldverjüngung, Pflegearbeiten und Naturschutzleistungen sowie die Bewältigung von Extremwetterereignissen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
keine
Hinweise
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Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis