Baulücken aktivieren
Die Nachfrage nach Wohnraum steigt, und wir müssen überall in unserer Stadt Wohnraum schaffen. Die Verwaltung erhält immer wieder Anfragen nach Bauplätzen, von Menschen die in ihrem Heimatort bauen möchten, genauso wie von Menschen, die hierher ziehen möchten. Wir bemühen uns, mit verschiedenartigen Baugrundstücken den unterschiedlichen Interessenlagen gerecht zu werden. Immer wieder wird dabei auch der Wunsch nach einem Bauplatz im gewachsenen Siedlungsbereich (Innenbereich) geäußert.
Die Baulücken sind ein wichtiger Baustein der Innenentwicklung von Siedlungen. Ziel der Innenentwicklung ist es, leerstehende Grundstücke zu nutzen und so Wohnraum zu schaffen.
Was sind Baulücken?
Baulücken sind unbebaute Grundstücke, die erschlossen sind und für die bereits Baurecht besteht. Somit stehen sie für eine sofortige Bebauungs grundsätzlich zur Verfügung.
Vorteile der Aktivierung von Baulücken
Dadurch, dass Baulücken bereits eine vollständige Erschließung an Straßen und der vorhandenen Infrastruktur besitzen, können diese schnell bebaut werden.
Durch den Neuzuwachs kann der Ortskern als lebendiges Wohnumfeld erhalten bleiben und zu einem attraktiven Ortsbild beitragen. Aufgrund dessen steigt die Sicherung von Geschäften und Dienstleistungen. Es entstehen kurze Wege, damit ist alles schnell erreichbar und die Mobilität im Alter ist gesichert. Durch den Verzicht auf Ausweisung von Bauland am Siedlungsrand bleiben die Erholungs- und Landschaftsqualitäten erhalten. Ansonsten müsste die Stadt zu Lasten von Natur und Landschaft neue Baugebiete ausweisen.
Baulückenkataster der Stadt Wiesloch
Derzeit bereitet die Stadtverwaltung ein öffentlich einsehbares Baulückenkataster auf der Grundlage von § 200 Baugesetzbuch vor. Mit diesem Baulückenkataster möchte die Stadt Wiesloch die vorhandenen Baulücken aktivieren. Im Baulückenkataster sollen nur Grundstücke als Baulücke aufgenommen werden, die bereits jetzt Baurechte besitzen. Baulücken, deren Eigentümer der Darstellung widersprochen haben, werden nicht veröffentlicht.
Über die bereits erfassten Baulücken hinaus, soll mittels einer Befragung herausgefunden werden, ob die Eigentümerinnen und Eigentümer eventuell eine Veräußerung oder die Bebauung des Grundstücks beabsichtigen und/oder eine Beratung (beispielsweise zu einer möglichen Grundstücksnutzung) wünschen. Denkbar wäre anstatt einer Veräußerung auch zunächst eine zeitlich begrenzte Verpachtung bzw. Vermietung des Grundstückes, beispielsweise als Aufstellfläche für ein sogenanntes Tiny-House. Dabei handelt es sich um ein „Kleinsthaus“, welches (vorbehaltlich einer planungsrechtlichen Prüfung, ob das Vorhaben zulässig ist) als interimsweise Nutzung auf der Baulücke aufgestellt werden könnte.
- Aus den Darstellungen im Baulückenkataster können keine planungs- und bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Das Baulückenkataster wird regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch nicht tagesaktuell sein.
- Die mögliche Art der baulichen Nutzung (beispielsweise Wohnen oder Gewerbe) ist nicht dargestellt.
Sprechen Sie uns an
- Sie möchten uns mitteilen, dass Ihr Grundstück für eine Bebauung verfügbar wäre?
- Sie möchten nicht, dass Ihr Grundstück im Baulückenkataster aufgeführt wird?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.