Veranstaltungsräume und Grillhütte mieten
Die Stadtverwaltung Wiesloch bietet Räumlichkeiten und Grillplätze an, die von Privaten, Vereinen, Institutionen und Organisationen für Veranstaltungen angemietet werden können.
Die Stadtverwaltung Wiesloch bietet Räumlichkeiten und Grillplätze an, die von Privaten, Vereinen, Institutionen und Organisationen für Veranstaltungen angemietet werden können.
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Richtlinien (PDF | 119 KB), Bewerbungsformular (PDF | 51 KB)
Kontakt:
Die Räume im Bürgerhaus Altwiesloch werden den Wieslocher Vereinen, politischen Parteien und Wählervereinigungen, Schulen - auch Volkshochschule - kirchlichen Gruppen sowie Kindergärten auf Antrag zur Durchführung ihrer Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Außerdem stehen der Saal mit Küchennutzung und die sanitären Einrichtungen des Bürgerhauses für private Veranstaltungen für 25 Vermietungen im Jahr zur Verfügung:
Private Veranstaltungen: 250,00 Euro
Die Stunden für Vorbereitungs- und Endreinigungstätigkeiten sind in der Nutzungsgebühr inbegriffen aber zeitlich begrenzt. Für die Nutzung des Bürgerhauses wird darüberhinaus eine Kaution von 150,00 Euro erhoben.
Formular zur Anmietung
Benutzungs- und Gebührenordnungen siehe Seite Stadtrecht
Nähere Informationen zu Preisen, Verfügbarkeit und Raumsituation erhalten Sie beim Vereinsbüro, Kontaktdaten siehe unten.
Der Saal im Wieslocher Kulturhaus kann vor allem für die Durchführung von Tagungen, Vorträgen, Diskussionsrunden, Partei-, Gewerkschafts- sowie Vereinsveranstaltungen und Ausstellungen genutzt werden. Ebenfalls ist eine Gewerbliche Nutzung möglich, an Privatpersonen wird jedoch nicht vermietet.
Der Kellerraum des Kulturhauses kann ebenfalls für Vereinsnutzungen angemietet werden.
Formular zur Anmietung
Benutzungs- und Gebührenordnungen siehe Seite Stadtrecht
Nähere Informationen zu Preisen, Verfügbarkeit und Raumsituation erhalten Sie beim Vereinsbüro, Kontaktdaten siehe unten.
Die Mensa am Schulzentrum wurde als Ganztageseinrichtung für die städtischen Schulen gebaut und steht entsprechend diesem Zweck zu jeder Zeit vorrangig den kommunalen Schulen für ihre Veranstaltungen zur Verfügung.
Die Räume der Mensa können in der Zeit von:
- montags bis donnerstags: 18.00 bis 22.00 Uhr
- freitags: 17.00 bis 2.00 Uhr
- samstags: 7.00 bis 2.00 Uhr
- sonntags: 7.00 bis 22.00 Uhr
von Vereinen und Organisationen genutzt werden, die im Doppelzentrum Wiesloch-Walldorf ansässig sind.
Keine Vermietung der Räume erfolgt an:
- Privatpersonen
- Gewerbetreibende: für kommerzielle Zwecke
Die Abrechnung der Stunden erfolgt je angefangene Stunde. Unerheblich ist, ob die Stunden für Vorbereitung, Nachbereitung oder die Veranstaltung selbst anfallen. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Für die Nutzung der Mensa muss eine Kaution von 300 € hinterlegt werden. Bei Veranstaltungen in der Mensa wird zusätzlich ein Versicherungsbeitrag für die Veranstalterhaftpflichtversicherung in Rechnung gestellt, außer der Verein kann eine entsprechende Versicherung nachweisen.
Formular zur Anmietung
Benutzungs- und Gebührenordnungen siehe Seite Stadtrecht
Nähere Informationen zu Preisen, Verfügbarkeit und Raumsituation erhalten Sie beim Vereinsbüro, Kontaktdaten siehe unten.
Die Stadtverwaltung Wiesloch stellt für Grillfeste von Vereinen, Organisationen und Privatpersonen eine Grillhütte mit offener Feuerstelle zur Verfügung. Die Grillhütte ist überdacht, aber nicht geschlossen und bietet Platz für etwa 50 Personen. Umgeben ist sie von einem großzügig eingezäunten Außengelände, das für etwa 100 Personen Platz bietet. Strom und Wasser sind vorhanden, ebenso eine Dixi-Toilette.
Diese beliebte, im Grünen gelegene Freizeiteinrichtung kann im Sommerhalbjahr [15. April bis 15. Oktober] gegen eine Gebühr angemietet werden. Es ist zu beachten, dass das Gelände nur bis 24 Uhr genutzt werden kann.
Formular zur Anmietung
Benutzungs- und Gebührenordnungen siehe Seite Stadtrecht
Nähere Informationen zu Preisen, Verfügbarkeit und Raumsituation erhalten Sie beim Vereinsbüro, Kontaktdaten siehe unten.
Die Mehrzweckhallen in Frauenweiler und Schatthausen werden den Wieslocher Vereinen und Organisationen auf Antrag zur Durchführung ihrer Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Eine gewerbliche oder private Nutzung ist nicht zulässig.
Formular zur Anmietung
Benutzungs- und Gebührenordnungen siehe Seite Stadtrecht
Nähere Informationen zu Preisen, Verfügbarkeit und Raumsituation erhalten Sie beim Vereinsbüro, Kontaktdaten siehe unten.