Bebauungsplan-Verfahren
Auf dieser Seite werden Unterlagen zu aktuellen Bebauungsplanverfahren veröffentlicht, wenn hierzu gerade Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit laufen.
Aktuelle Offenlagen:
Auf dieser Seite werden Unterlagen zu aktuellen Bebauungsplanverfahren veröffentlicht, wenn hierzu gerade Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit laufen.
Aktuelle Offenlagen:
Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schwimmbad – Erneuerbare Energieversorgung“ zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Öffentlich ausgelegt wird der Entwurf des Bebauungsplans „Schwimmbad – Erneuerbare Energieversorgung“ sowie der örtlichen Bauvorschriften, Stand 31.10.2025.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 19.11.2025 bis einschließlich 21.12.2025 auf dieser Seite veröffentlicht. Stellungnahmen zur Planung können während dieser Frist bei der Stadtverwaltung Wiesloch schriftlich, mündlich zur Niederschrift sowie elektronisch (z.B. per Mail an: stadtplanung@wiesloch.de) abgegeben werden.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Die Dokumente können leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die genannte Ansprechpartnerin.
Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Alte Hohl“ in Baiertal zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Öffentlich ausgelegt wird der Entwurf des Bebauungsplans „Alte Hohl“ sowie der örtlichen Bauvorschriften, Stand 10.10.2025.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung werden in der Zeit vom 10.11.2025 bis einschließlich 14.12.2025 auf dieser Seite veröffentlicht. Anregungen zur Planung können während dieser Frist bei der Stadtverwaltung Wiesloch schriftlich, mündlich zur Niederschrift sowie elektronisch (z.B. per Mail an: stadtplanung@wiesloch.de) abgegeben werden.
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