Service-Seite Bürgerbüro

Herzlich Willkommen beim Bürgerbüro der Stadt Wiesloch. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, den Link zur online-Terminvergabe und weitere Service-Angebote. Über die einheitliche Behördennummer 115 ist auch das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Wiesloch erreichbar.

Freundliche Mitarbeitende berät Kunden.

Online-Terminvergabe im Bürgerbüro

Zur Online-Terminvergabe

Wichtige Infos

Online-Terminvergabe: Ergänzende Hinweise

Das Bürgerbüro der Stadt Wiesloch bietet den Bürger*Innen die Möglichkeit, Termine online im neuen Buchungssystem „Terminland“ zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass online Termine lediglich für das Bürgerbüro vergeben werden können.

Termine für die Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen  müssen direkt dort vereinbart werden.

Sofern Sie von der Online-Terminvereinbarung keinen Gebrauch machen möchten oder Ihre gewünschte Dienstleistung nicht aufgezeigt wird, wenden Sie sich bitte telefonisch 06222 84 4444 oder per E-Mail buergerbuero@wiesloch.de an das Bürgerbüro um einen Termin zu vereinbaren.

Hierfür verwenden wir den Dienst „Terminland“ der Schulz & Löw Consulting GmbH, Kreuzberger Ring 44a, 65205 Wiesbaden. Der Anbieter verarbeitet in unserem Auftrag folgende Daten:

- Vorname
- Name
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Termindaten (Datum, Uhrzeit, Art und Anzahl der Dienstleistung)

Ihre Daten werden ausschließlich für die Terminvereinbarung genutzt und nach dem Termin gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG DS-GVO.

Personalausweis

Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

1. grundsätzlich vorzulegen sind:
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass,
  • ein aktuelles, biometrisches und kontrastreiches Passfoto,
  • persönliches Erscheinen für alle Antragsteller
  • in bestimmten Fällen: Geburts- wenn verheiratet: Heiratsurkunde (siehe Ziffern 2 bis 4)
2. bei erstmaliger Ausstellung eines Personalausweises durch die Stadt Wiesloch:
  • Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
  • bei Urkunden in nicht deutscher Sprache zusätzlich: beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm,
  • bei Namensänderungen zusätzlich: amtliche Bescheinigung über Namensänderung,
  • bei Einbürgerung zusätzlich: Einbürgerungsurkunde,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich: Bundesvertriebenenausweis oder Staatsangehörigkeitsausweis sowie Registrierschein und Namenserklärung
3. bei Diebstahl / Verlust des Personalausweises:
  • Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
  • zusätzlich: Diebstahlsanzeige der Polizeibehörde (unter Umständen auch ausländische Anzeige, sofern Diebstahl im Ausland geschah und dort angezeigt wurde),
  • bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen
  • Ihr Personalausweis wird gesperrt wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschalten ist
4. bei Personalausweisen für Kinder unter dem 16. Lebensjahr zusätzlich:
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile (mit Unterschrift, formlos oder Vordruck des Bürgerbüros) ,
  • Ausweise oder Pässe der Eltern für einen Unterschriftsvergleich,
  • bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss oder aktuelle Negativerklärung,
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, falls bisheriger Ausweis nicht in Wiesloch ausgestellt wurde
5. bei erstmaliger Eintragung eines Doktortitels bei der Stadt Wiesloch zusätzlich:
  • ist das Original der Urkunde über den verliehenen Titel vorzulegen,
  • gegebenenfalls auch Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde, falls bisheriger Ausweis nicht in Wiesloch ausgestellt wurde

Gebühren und Bearbeitungszeit:

Personalausweis bei Antragsteller unter 24 Jahren:
  • Gebühr: 22,80 Euro,
  • Gültigkeit: bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: circa 3 bis 4 Wochen
  • Personalausweis bei Antragsteller ab 24 Jahren:
  • Gebühr: 37,00 Euro
  • Gültigkeit: 10 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: circa 3 bis 4 Wochen
Vorläufiger Personalausweis:
  • Gebühr: 10,00 Euro,
  • Gültigkeit: bis maximal 3 Monate,
  • sofortige Ausstellung,
  • Ausstellung nur in Verbindung mit gleichzeitiger Antragstellung für endgültigen Personalausweis möglich
Weitere Gebührenregelung:
  • Nachträgliches Einschalten- oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebürenfrei
  • Ändern der PIN: gebührenfrei

Hilfreiche Links

Reisepass

Reisepass / Expresspass / vorläufiger Reisepass

1. Grundsätzlich vorzulegen sind:
  • ein aktuelles, kontrastreiches und biometrisches Passfoto,
  • persönliches Erscheinen für alle Antragsteller
  • Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • in bestimmten Fällen: Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde - siehe Ziffern 2 bis 4!
2. bei erstmaliger Ausstellung eines Passes durch die Stadt Wiesloch und wenn noch kein Personalausweis von Wiesloch ausgestellt wurde:
  • Geburtsurkunde, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
  • bei Urkunden in nicht deutscher Sprache zusätzlich: beglaubigte Übersetzung,
  • bei Urkunden in nicht lateinischen Schriftzeichen zusätzlich: beglaubigte Übersetzung nach ISO-Norm,
  • bei Namensänderung zusätzlich: amtliche Bescheinigung über Namensänderung,
  • bei Einbürgerung zusätzlich: Einbürgerungsurkunde,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich: Bundesvertriebenenausweis oder Staatsangehörigkeitsausweis sowie Registrierschein und Namenserklärung
3. bei Diebstahl / Verlust des Reisepasses:
  • Personalausweis, sofern von Wiesloch ausgestellt,
  • wenn Personalausweis nicht von Wiesloch ausgestellt, dann zusätzlich Geburts-, wenn verheiratet: Heiratsurkunde,
  • zusätzlich Diebstahlsanzeige der Polizeibehörde (unter Umständen auch ausländische Anzeige, sofern Diebstahl im Ausland geschah und dort angezeigt wurde),
  • bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen
4. bei Reisepässen für Personen unter 18 Jahren zusätzlich:
  • Zustimmung beider Elternteile (schriftlich mit Unterschrift, formlos oder Vordruck des Bürgerbüros) sowie Ausweise oder Pässe der Eltern für einen Unterschriftsvergleich; bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss oder aktuelle Negativerklärung,
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, falls bisheriger Ausweis oder Pass nicht in Wiesloch ausgestellt wurde

Gebühren und Bearbeitungszeit:

Reisepass bis 24. Lebensjahr:
  • Gebühr: 37,50 Euro,
  • Gültigkeit: 6 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: mindestens 6 bis 8 Wochen
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:
  • Gebühr: 70,00 Euro,
  • Gültigkeit: 10 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: mindestens 6 bis 8 Wochen
Expresspass bis zum 24. Lebensjahr:
  • Gebühr: 69,50 Euro,
  • Gültigkeit: 6 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: 3 Werktage
Expresspass ab dem 24. Lebensjahr:
  • Gebühr: 92,00 Euro,
  • Gültigkeit: 10 Jahre,
  • Ausstellungszeitraum: 3 Werktage
Vorläufiger Reisepass (altersunabhängig):
  • Gebühr: 26,00 Euro,
  • Gültigkeit: 1 Jahr,
  • sofortige Ausstellung
  • Ausstellung nur in Verbindung mit endgültigem Reisepass (59,00 Euro) möglich,
  • vorläufiger Reisepass wird bei Abholung des endgültigen Reisepasses eingezogen

Ein Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten kostet 59,50 Euro mit normaler Laufzeit und 91,50 Euro als Expressvariante.

Ein Reisepass über 24 Jahren mit 48 Seiten kostet 82,- Euro mit normaler Laufzeit und 114,- Euro als Expressvariante.

Hilfreiche Links

Informationen zur Steuer

Online-Fundsuche

Wer einen Gegenstand vermisst, kann online im Fundbüro der Stadt Wiesloch recherchieren.

Zum Fundbüro

Kontakt des Fundbüros

Bürgerbüro im Rathaus:
Telefon 06222 84 4444, E-Mail: fundbuero@wiesloch.de

Alle Dienstleistungen des Bürgerbüros

Bürgerbüro
Marktstraße 13
69168 Wiesloch
Telefon: 06222 84-4444
Fax: 06222 84-4309

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Leistungen

Kontakt

Anschrift

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Fax: 06222 84-4309

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