Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim

Der Flächennutzungsplan (FNP), auch als "vorbereitender Bauleitplan" bezeichnet, ist eine grafische Darstellung des gesamten Gemeindegebiets, in dem die bestehenden und die in Zukunft beabsichtigten Flächennutzungen in den Grundzügen dargestellt sind.

Blick vom PZN-Park Richtung Letzenberg.
Blick vom PZN-Park Richtung Letzenberg. | © Stadt Wiesloch

Planzeichnung:
Hinweis: Die digitalisierte und aktualisierte Fassung des Flächennutzungsplans 2000 wurde auf der Grundlage der rechtsgültigen, analogen Originalfassung des Flächennutzungsplans 2000 erstellt und enthält zusätzlich die bis zum Zeitpunkt der Aktualisierung (Februar 2024) erfolgten Änderungen (3., 5., 6. und 8. Änderung) und Berichtigungen (1. bis 5. Berichtigung) sowie Bereiche mit Anpassungen an den Bestand, die noch kein förmliches Verfahren durchlaufen haben (durch Kreuz-Linie gekennzeichnet).
Flächennutzungsplan 2000 - aktualisierte Fassung 02/2024 (PDF | 7,1 MB)

Erläuterungsbericht:
Teil 1 (PDF | 1,7 MB)
Teil 2 (PDF | 1,9 MB)

Weitere Informationen

Aktuelle Verfahren: 7. Änderung

7. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim im Bereich „Neuwiesen“ in Dielheim:
Die Änderung hat zum Ziel, ein Wohngebiet zu realisieren. Die bisher im Flächennutzungsplan als geplante gewerbliche Baufläche, Fläche für die Landwirtschaft und öffentliche Grünfläche dargestellten Bereiche werden künftig als geplante Wohnbaufläche und öffentliche Grünfläche dargestellt.
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.04.2024 bis einschließlich 26.05.2024 im Internet veröffentlicht. Während dieser Frist wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, Anregungen zur Planung können bei der Stadtverwaltung Wiesloch schriftlich, mündlich zur Niederschrift sowie elektronisch (z.B. per Mail an: stadtplanung@wiesloch.de) abgegeben werden.

Kontakt zu diesem Verfahren:
Frau Schiffer, Stadtentwicklung, Fachbereich 5
Rathaus, Zimmer 406, 2. Obergeschoss
Telefon: 06222 84 4504, Fax: 06222 84 4509
a.schiffer@wiesloch.de

Änderungen und Berichtigungen

Der Flächennutzungsplan wurde durch die folgenden - aktuell wirksamen - Änderungen und Berichtigungen überplant:

3. Änderung (PDF | 7,1 MB) „Hauptstraße / Am Schwimmbad“ in Wiesloch
5. Änderung (PDF | 23 MB) „Äußere Helde, Ehemalige Wellpape und PZN-Gärtnereigelände“ in Wiesloch
6. Änderung (PDF | 3,8 MB) „Östliche Königswiese"
8. Änderung (PDF | 3,9 MB) "Ortskern Baiertal"

1. Berichtigung (PDF | 2,4 MB) "Westliche Zufahrt" in Wiesloch
2. Berichtigung (PDF | 2,5 MB) „Gartenstraße / Dr.-Martin-Luther-Straße“ in Wiesloch
3. Berichtigung (PDF | 2,5 MB) „Zwischen den Wegen – Nord“ in Wiesloch
4. Berichtigung (PDF | 938 KB) „Erweiterung ALDI“ in Wiesloch
5. Berichtigung (PDF | 1,1 MB) „Großwiesen“ in Dielheim

Allgemeine Informationen

Der Flächennutzungsplan (FNP), auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet, ist eine grafische Darstellung des gesamten Gemeindegebiets, in dem die bestehenden und die in Zukunft beabsichtigten Flächennutzungen in den Grundzügen dargestellt sind. Er ist das Ergebnis eines Planungsprozesses und wird vom Gemeinderat beschlossen. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke (insbesondere Bebauungspläne) für die Verwaltung bindend. Insoweit stellt der Flächennutzungsplan eine Art Rahmenprogramm für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Die Inhalte des Flächennutzungsplans richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenüber dem einzelnen Bürger oder Grundstückseigentümer besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, es können aus diesem somit keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden

Im Flächennutzungsplan werden im Wesentlichen folgende Flächen ausgewiesen:
  • für die Bebauung vorgesehene Flächen als Wohn-, Misch- und Gewerbebauflächen
  • Verkehrsflächen für den überörtlichen Hauptverkehr
  • Einrichtungen und Anlagen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereiches
  • Grün-, Park-, Frei- und Sportflächen
  • land- und forstwirtschaftliche Flächen

Besondere Bedeutung hat der Flächennutzungsplan somit für die Entwicklung von Neubaugebieten. Aus den im Flächennutzungsplan dargestellten, geplanten Bauflächen werden für einzelne, bislang unbebaute Bereiche in der Gemeinde Bebauungspläne („verbindliche Bauleitpläne“) entwickelt und dadurch die Erschließung und Baulandumlegung des entsprechenden Neubaugebiets planungsrechtlich vorbereitet.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim wurde am 1. Mai 1981 rechtsverbindlich. Damit lag damals erstmalig für diesen Verwaltungsraum ein einheitliches Planwerk vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim war die erste, die in der Region Unterer Neckar einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan besaß. Mit dem Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1981 bestand somit ein Grundkonzept der Stadtentwicklung für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren, welches jedoch nicht als starres Schema verstanden werden darf. Die Entwicklung einer Kommune gestaltet sich erfahrungsgemäß dynamisch und flexibel, so dass ein solcher Plan auch immer Anpassungen an veränderte Entwicklungen ermöglichen muss. Dies bedeutet, dass in gewissen Zeitabständen der FNP mit der tatsächlichen Entwicklung (Bevölkerung, Wirtschaft usw.) verglichen werden muss. Der Flächennutzungsplan wurde daher zuletzt im Jahr 2000 fortgeschrieben.

Wohnbauflächen

Bei einer Ausweisung der Wohnbauflächen muss Folgendes berücksichtigt werden:
  • Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
  • Erhaltung und Konzentration städtischer Strukturen des Mittelzentrums Wiesloch
  • Flächensparende Bauweise

Dabei sollte angestrebt werden, die durch die Bebauung zu erwartenden Eingriffe möglichst innerhalb des jeweiligen Baugebietes soweit wie möglich auszugleichen. Aus diesem Grund sind manche Gebiete in der Fläche größer ausgewiesen, als für die vorgesehene Zahl der Wohneinheiten erforderlich.

Ausgewiesene geplante Wohnbauflächen

  • Wiesloch: Gewann Äußere Helde: 1200 Wohneinheiten (WE), 54 Hektar (ha)
  • Wiesloch: Häuseläcker: 200 WE, 6 ha (realisiert)
  • Wiesloch: Äußere Rohrlach: 60 WE, 2 ha (realisiert)
  • Baiertal: Adelsgrund: 70 WE, 2 ha
  • Baiertal: Sauberg, 1. Abschnitt: 70 WE, 2 ha (realisiert)
  • Baiertal: Ziegelhüttenteich: 50 WE, 2 ha (realisiert)
  • Baiertal: Vordere Röttere: 50 WE, 2 ha
  • Schatthausen: Dammwiesen: 20 WE, 1 ha
  • Schatthausen: Repsäcker, 1. Abschnitt: 50 WE, 2 ha (realisiert)
  • Dielheim: Eckertsberg 2: 60 WE, 3 ha
  • Balzfeld: Erlenbachwiesen: 120 WE, 6 ha

Gewerbeflächen

Neben der Notwendigkeit zur Schaffung neuer Wohngebiete entsteht zusätzlich Nachfrage nach Arbeitsplätzen und Gewerbeflächen. Daher müssen für die Ansiedlung von Betrieben auch die notwendigen gewerblichen Bauflächen ausgewiesen werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Nachfrage nach Flächen im Dienstleistungsbereich noch zunehmen wird und die Zahl der Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe eher rückläufig ist. Gerade im Dienstleistungsbereich zeigt sich, dass die rasante Entwicklung nicht immer exakt vorausberechnet werden kann. Beispiele hierfür sind die Firmen SAP und MLP.

Ausgewiesene geplante Gewerbeflächen

  • Wiesloch: Weinäcker: 480 Arbeitsplätze (AP), 7 Hektar (ha)
  • Wiesloch: Oberer Sandpfad: 610 AP, 9 ha
  • Wiesloch: Weidenloch: 120 AP, 2 ha (teilweise realisiert)
  • Wiesloch: Waldwiesen: 6 ha
  • Baiertal: Rohrbuckel: 140 AP, 2 ha
  • Dielheim: Heiligenstein: 440 AP, 7 ha
  • Horrenberg: Neuwiesen: 70 AP, 2 ha
  • Balzfeld: Schleimwiesen: 20 AP, 1 ha

Der Landschaftsplan

Mit Natur und Landschaft muss sehr sorgsam umgegangen werden. Aus diesem Grund wurde parallel zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim ein Landschaftsplan erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Landschaftsplanes wurden mit allen übrigen Belangen abgewogen. Und anschließend, soweit möglich, in den Flächennutzungsplan übernommen. Die Ergebnisse der Biotopvernetzung haben ebenso ihren Eingang in den Flächennutzungsplan gefunden.
Wie bereits im Flächennutzungsplan von 1981 sind auch in der Fortschreibung 2000 die Flächen entlang der Tal- und Bachauen weitest möglich von anderen Nutzungen freigehalten worden. Somit ist eine Durchgrünung der besiedelten Bereiche gegeben. Diese Freihaltung der Flächen schafft Voraussetzungen für ein günstiges Kleinklima und für die Zufuhr frischer Luft in die bewohnten Gebiete.
Trotz schwieriger Verhältnisse und sehr unterschiedlicher Interessenlagen liegt mit diesem fortgeschriebenen Flächennutzungsplan ein umfassendes und ausgewogenes Planwerk vor, das den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht wird.