Hinweise in Gebärdensprache
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Wiesloch legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer. Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Wiesloch und wurde zuletzt am 01.08.2024 aktualisiert. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit ist die Stadt Wiesloch .
Geltendes Gesetz
Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Stadt Wiesloch eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Website , um das Angebot barrierefrei zu gestalten?
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite .
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider können wir nicht garantieren, dass alle Texte, Bilder, Formulare und Videos auf unserer Website vollständig barrierefrei angezeigt werden. Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt zugänglich? Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei: PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt. Einzelne eingebundene Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Bei den Kartenanwendungen, Stadtplänen und Geodaten handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte. Diese Anwendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in barrierefreier Form angeboten werden.
Zusätzliche Hinweise
Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf der Website zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Barrieren melden und Feedback
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Website aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte per Mail an webmaster@wiesloch.de .
Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsverfahren / Ombudsverfahren
Es wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt Wiesloch keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Dann können Sie den Beauftragte/n der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Baden-Württemberg [BW] kontaktieren. Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Online-Anträge
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wiesloch bietet eine Vielzahl an digitalen Verwaltungsdiensten an, die den Aufwand für die Bürger erheblich reduzieren können. Manchmal reicht es nur den Online-Vorgang zu bearbeiten, manchmal muss man aber auch noch in das Rathaus kommen. Sie werden während des Vorgangs darauf hingewiesen.
Antragstellung
Der Ablauf einer Antragstellung erfolgt immer in der gleichen Reihenfolge. Folgende Schritte sind zu durchlaufen: Auf der Startseite des Antrags gibt es eine kurze Beschreibung, welche Leistung Sie beantragen können und welche Unterlagen Sie gegebenfalls bereithalten müssen. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung erteilen. Ohne diese Zustimmung kann der Antrag nicht genutzt werden!
Nutzerkonto
Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ihrem Nutzerkonto Ihres Bundeslandes anzumelden. Ihre Daten werden dann direkt aus dem Konto übernommen. Sie können den Prozess auch ohne Nutzerkonto starten, dann müssen Sie Ihre persönlichen Daten selbst im Antrag erfassen.
Ausfüllhinweise
Pflichtfelder müssen Sie immer ausfüllen. Diese Felder sind mit einem Stern am Ende der Feldbezeichnung gekennzeichnet. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten geht es weiter mit der Abfrage von weiteren Daten, welche für die jeweilige Leistungserbringung durch die Verwaltung notwendig sind. Zum Beispiel wird bei der Anforderung einer Geburtsurkunde die Auskunft benötigt, für welchen Zweck Sie diese Urkunde anfordern. Vor dem Abschluss des Antrags erhalten Sie eine Übersicht aller eingetragenen Daten, um diese nochmal zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu können. Nach Eingabe aller notwendigen Daten können Sie über den Button „Vorschau“ am Seitenende das ausgefüllte Formular ansehen und nochmal alle Daten überprüfen. Wenn alle Daten vorhanden sind, werden Sie zur nächsten Seite weitergeleitet.
Zahlung
Bei einem kostenfreien Antrag gelangen Sie direkt zur Abschlussseite.
Abschluss
Auf der Abschlussseite können Sie das Formular im PDF-Format herunterladen. Diese Seite erscheint immer dann, wenn ein Formular nicht elektronisch eingereicht werden kann. Der Antrag wird an die Verwaltung weitergeleitet und dort bearbeitet. Das PDF-Dokument muss an dieser Stelle ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Verwaltung überstellt werden.
Identitätsnachweis
Bei allen Formularen, die elektronisch eingereicht werden können, erscheint vor dem Formular eine Hinweiszeile, dass die Identität nachgewiesen werden muss. Wenn Sie Ihre Identität online nicht nachweisen können oder wollen, müssen Sie das Formular ausdrucken und per Post an die zuständige Verwaltung schicken.