Allgemeine Informationen zu den Friedhöfen
Die Stadt Wiesloch unterhält insgesamt 4 Friedhöfe, Verstorbene können auf dem Hauptfriedhof in Wiesloch oder in den Stadtteilen Altwiesloch, Baiertal und Schatthausen bestattet werden.
Mögliche Bestattungsarten
Erdbestattung:
Die verstorbene Person wird in einem Sarg beerdigt. Im muslimischen Gräberfeld ist die Bestattung sowohl im Sarg, als auch in Tüchern möglich.
Feuerbestattung/Urnenbestattung:
Der Sarg mit der verstorbenen Person wird in einem Krematorium eingeäschert und die Aschenreste in eine Urne gefüllt. Die Urne kann in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte, Urnenstele oder Urnenerdkammer beigesetzt werden.
Mögliche Grabarten
Wahlgrabstätten:
Wahlgräber sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Erdbestattungen) bzw. 20 Jahren (Urnenbeisetzungen) verliehen wird. Es wird unterschieden in ein- und mehrstellige Grabstätten als Einfach- und Tiefgräber. In Wahlgrabstätten können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren (Urnenbeisetzung) bzw. 25 Jahren (Erdbestattung) kann das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert werden und somit über Generationen als Familiengrab erhalten bleiben.
Darüber hinaus ist bei Wahlgräbern eine individuelle Grabgestaltung möglich.
Reihengrabstätten:
Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.
Grabfelder mit Dauergrabpflege-Vertrag:
Diese sind ein Bestattungsangebot der Stadt Wiesloch unter Mitwirkung der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab. Damit wird die Grabpflege für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Grabfelder werden dauerhaft von der vor Ort tätigen Gärtnerei fachgerecht gepflegt. Die Angehörigen werden damit langfristig von der Grabpflege entlastet. Der Verband verwaltet treuhänderisch die eingenommenen Gelder und garantiert dafür, dass die Arbeiten über die gesamte Vertragslaufzeit von einem Mitgliedsbetrieb vereinbarungsgemäß durchgeführt werden.
Wichtig: Kommunale Friedhofsgebühren sind im Pflegepreis nicht enthalten.