Elternbeiträge
Die Stadt Wiesloch hat sich für ein familienorientiertes Beitragssystems für Kindertagesstätten auf Grundlage des "Württemberger Systems" entschieden. Die Beiträge berechnen sich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt. Dieses Beitragssystem wird auch für den Bereich der Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen übernommen.
Bitte teilen Sie die Anzahl Ihrer Kinder auf einem Formular (EB2) mit. Bitte geben Sie Änderungen in der Haushaltsgemeinschaft (zum Beispiel Geburt und Volljährigkeit) umgehend bei den Kindertagesstätten beziehungsweise Betreuungseinrichtungen an, diese werden dann ab dem 1. des Folgemonats berücksichtigt.
Finanzielle Unterstützung
Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises einen Antrag auf Übernahme des KiTa-Beitrages zu stellen. Anträge hierfür erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Wiesloch, in den Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen oder direkt beim Jugendamt (auch zum herunterladen auf der Homepage des Landratsamtes www.rhein-neckar-kreis.de).
Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II, „Hartz IV“) können diese Übernahme beim Sozialamt beantragen.
Ebenso können weitere Vergünstigungen (z.B. Mittagessen) über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Anträge hierfür erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Wiesloch oder in den Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung Ihrer Kindertagesstätte, Ihrer Betreuungseinrichtung oder direkt an die Stadtverwaltung Wiesloch.