Der Verwaltungsvorstand der Großen Kreisstadt Wiesloch besteht aus dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister.
Der Oberbürgermeister (seit 1973) ist das Stadtoberhaupt und wird von der Bürgerschaft auf acht Jahre gewählt, er ist Vorsitzender des Gemeinderats und hat Stimmrecht.
Ihm zur Seite steht der Bürgermeister. Dieser wird nicht von der Bürgerschaft, sondern vom Gemeinderat gewählt, ebenfalls auf acht Jahre. Er ist der Stellvertreter des Oberbürgermeisters, hat aber kein Stimmrecht im Gemeinderat.