Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wiesloch ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den offiziellen Internetauftritt www.wiesloch.de der Stadt Wiesloch.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        
    - Gescannte und oftmals auch externe PDF-Dateien, wie beispielsweise Bebauungspläne und andere Planungsunterlagen, können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. 
    - In die Webseite über Links oder iFrames eingebundene Inhalte von Dritten, können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten.

    b) Unverhältnismäßige Belastung   
    - Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei der Neuerstellung von solchen Dateien bemühen wir uns, diese weitestgehend barrierefrei aufzubereiten. 

    Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 14.03.2020 erstellt.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 06.08.2024 überprüft.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können bei folgender Stelle eingeholt werden:
    Stadt Wiesloch, Frau Fritz
    Internetbeauftragte der Stadtverwaltung Wiesloch
    Telefon:06222 84 4103, Fax: 06222 84 4109
    E-Mail: webmaster@wiesloch.de
  5. Schlichtungsverfahren
    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. 
    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
     
    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
     
    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
     
    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.