Service-Seite Ausländeramt
Herzlich Willkommen beim Ausländeramt der Stadt Wiesloch. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, den Link zur online-Terminvergabe und weitere Service-Angebote.
Herzlich Willkommen beim Ausländeramt der Stadt Wiesloch. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, den Link zur online-Terminvergabe und weitere Service-Angebote.
Das Ausländeramt der Stadt Wiesloch bietet den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Termine online im neuen Buchungssystem „Terminland“ zu vereinbaren.
Sofern Sie von der Online-Terminvereinbarung keinen Gebrauch machen möchten oder Ihre gewünschte Dienstleistung nicht aufgezeigt wird, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch 06222 84 4555 oder per E-Mail auslaenderamt@wiesloch.de an das Ausländeramt um einen Termin zu vereinbaren.
Hierfür verwenden wir den Dienst „Terminland“ der Schulz & Löw Consulting GmbH, Kreuzberger Ring 44a, 65205 Wiesbaden. Der Anbieter verarbeitet in unserem Auftrag folgende Daten:
- Vorname
- Name
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Termindaten (Datum, Uhrzeit, Art und Anzahl der Dienstleistung)
Ihre Daten werden ausschließlich für die Terminvereinbarung genutzt und 14 Tage nach dem Termin gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG DS-GVO.
Aktuelle Informationen zur Meldepflicht, Registrierung und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) - Stand: 18.03.2022
Der Beschluss über einen Massenzustrom ist am 04.03.2022 in Kraft getreten.
Grundsätzlich benötigen ukrainische Geflüchtete drei Monaten (90 Tage) nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nach der Einreise in das Bundesgebiet, innerhalb dieser drei Monate für den Folgezeitraum zu beantragen. Antragsformular Aufenthaltserlaubnis
Eine Meldepflicht gilt ebenfalls erst nach Ablauf von drei Monaten (90 Tage). Hier ist das ausgefüllte Kontaktformular sowie eine Kopie des biometrischen Reisepasses (gegebenenfalls inklusive Einreisestempels) an die Stadt Wiesloch zu senden
(Українські біженці, як правило, потребують дозволу на проживання через три місяці (90 днів) після в'їзду до Німеччини. Протягом цих трьох місяців після в'їзду до Німеччини необхідно подати заяву на отримання посвідки на проживання на наступний період. Бланк заяви на отримання дозволу на перебування
Зобов'язання щодо реєстрації також застосовується лише через три місяці (90 днів). Заповнену контактну форму та копію біометричного паспорта (з відміткою про в'їзд, якщо є) необхідно надіслати до міста Веслоч)
Verlängerung Aufenthaltstitel:
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, welche bis 1. Februar 2024 gültig ist, dann gilt Ihre Aufenthaltserlaubnis automatisch bis zum 4. März 2025 als verlängert.
Eine erneute Antragstellung oder Vorsprache zur Verlängerung ist somit nicht notwendig.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, darf die Ausländerbehörde die bereits ausgestellten Karten nicht verlängern
(Продовження дозволу на перебування:
Якщо ви маєте дозвіл на перебування відповідно до статті 24 (1) Закону про перебування, який дійсний до 1 лютого 2024 року, ваш дозвіл на перебування буде автоматично продовжено до 4 березня 2025 року.
Тому немає необхідності повторно подавати заяву або клопотатися про продовження.
У зв'язку з цим правовим регулюванням, орган у справах іноземців не може продовжувати вже видані карти побиту)
Möglicherweise kann Ihr Anliegen bereits durch die unten aufgeführten häufig gestellten Fragen beantwortet werden.
Gerne könne Sie ein Termin online buchen.
Sollte Ihre gewünschte Leistung nicht aufgeführt sein, melden Sie sich bitte zu den telefonischen Sprechzeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
unter 06222 84 4555
Den Antrag können Sie ohne Termin am Haupteingang an der Telefonzentrale abholen. Für Fragen wenden Sie sich hierzu an die zuständige Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Sie benötigen vorerst keinen Termin.
Den Antrag finden Sie unten auf dieser Seite oder in Papierform am Haupteingang an der Telefonzentrale.
Die Anträge können online gestellt oder die ausgefüllten Formulare per Post eingereicht werden. Nach Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen erhalten Sie Rückmeldung.
Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten, können Sie hierfür einen Termin buchen.
Sollten sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (z.B. unbefristete Niederlassungserlaubnis oder noch gültige Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie problemlos mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem „alten“ elektronischen Aufenthaltstitel in der Regel wieder nach Deutschland einreisen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebedingungen Ihres Reiselandes.
Sofern Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel und/oder Reiseausweis verloren haben, können Sie hierfür einen Termin buchen.
Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, senden Sie uns das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages. Nach Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Bitte beachten Sie: Solange die Erlaubnis noch nicht vorliegt, darf die gewünschte Beschäftigung nicht ausgeübt werden!
Sollten Sie im Besitz eines Besuchs- oder Geschäftsvisums sein, dürfen Sie sich nur innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums in Deutschland aufhalten. Sollten Sie als Besucher/in oder Geschäftsreisende/r kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen innerhalb der Schengener Staaten aufhalten.
Sobald Sie Ihren PIN-Brief erhalten haben, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren.
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, können Sie gerne einen Termin buchen. Ihnen wird mit der Terminbestätigung die Auflistung der benötigten Unterlagen übersandt.