Dienstleistungen
Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
Energetische Sanierung und altersgerechter Umbau:
Für diese Vorhaben können Sie ein von der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) ausgereichtes Darlehen erhalten. Das Darlehen ist zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse erhalten.
Nutzung erneuerbarer Energien:
Dieses Vorhaben kann durch entsprechende Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Die Voraussetzungen richten sich nach den Bedingungen des KfW-Produkts. Ihr Antrag wird über die L-Bank lediglich an die KfW weitergeleitet.
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:
Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank beantragen. Den Antragsvordruck 9026 erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-1760 oder der E-Mail-Adresse wohnungsbau@l-bank.de auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.
Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.
Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie bspw. im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
27.02.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg