Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Auslandsgeschäft

Wer sich entschließt, im Import- oder Exportgeschäft tätig zu werden, muss sich mit einer Reihe zollrechtlicher Bestimmungen auseinandersetzen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 17.04.2019 freigegeben.