Lebenslagen

Bunter Spielzeug-Bagger im Sandbereich eines Spielplatzes.

Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr

Informationen zur Umschreibung des ausländischen Führerscheins finden hier.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

Freigabevermerk

17.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg