Dienstleistungen
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.
Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über Service-BW übersandt.
Geburtsurkunde des Kindes