Dienstleistungen
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Wiesloch.
Für die Sportlerehrung können Sportlerinnen und Sportler berücksichtigt werden, die im zurückliegenden Jahr herausragende sportliche Leistungen erzielt haben. Anerkannt werden insbesondere Platzierungen bei Meisterschaften auf Bezirks‑, Landes‑, Bundes‑ oder internationaler Ebene. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Ehrungsrichtlinien.
Die Meldung der Sportlerinnen und Sportler erfolgt durch die Vereine über das bereitgestellte Online‑Formular.
Nach Abschluss der Meldung erhalten die Vereine die Einladungen für die jeweiligen Sportlerinnen und Sportler zur Weitergabe.
Vorschläge für Sonderehrungen (Sportler/Sportlerin des Jahres, Nachwuchstalent des Jahres, Jugend‑/Mannschaft des Jahres) können von den Vereinen direkt beim Vereinsbüro eingereicht werden.
Der Meldeschluss für die Sportlerehrung ist jeweils der 31. Januar eines jeden Jahres. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Meldungen erfolgen ausschließlich über das Online-Formular.
Für die Teilnahme an der Sportlerehrung entstehen keine Kosten.
Nicht fristgerecht eingereichte Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Daten aus dem Formular werden ohne weitere Bearbeitung in die Präsentation und die Urkunden übernommen.
Die Durchführung der Sportlerehrung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinie zur Sportlerehrung.
.