§ 185 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) (Aufgaben des Integrationsamtes)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat ihn am 07.03.2022 freigegeben.
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