Lebenslagen

Bunter Spielzeug-Bagger im Sandbereich eines Spielplatzes.

Unterstützte Beschäftigung

Rechtsgrundlage

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 55 Unterstützte Beschäftigung

Freigabevermerk

23.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg