Dienstleistungen
Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Altersrente beziehen, müssen Sie zunächst Ihre Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr, des Weiteren fehlen Ihnen Beitragsmonate. Diese Rentenminderung bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Rentenminderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.
Voraussetzungen sind:
Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.
Im Beratungsgespräch können Sie klären,
Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rentenzahlung sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin - auf Wunsch - die Höhe des Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.
Sie können auch schriftlich oder online eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen. Notwendig sind hierfür die Formulare V0210 und V0300.
Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihre Rente schriftlich oder online beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Die Rentenantragsformulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Nach Bewilligung Ihres Rentenantrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Privat und freiwillig krankenversicherte Rentenbeziehende erhalten einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.
Sie können Ihre Rente auch auf das Bankkonto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Die Rentenzahlung erfolgt gewöhnlich am letzten Bankarbeitstag am Ende eines jeden Monats.
Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft.
Wird die Ausgleichszahlung nach Ablauf der drei Monate gezahlt, können sich Änderungen in der Höhe der (noch) zu zahlenden Ausgleichsbeiträge ergeben.
Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen. Hierzu beantragen Sie bitte erneut eine besondere Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, die berücksichtigt, dass Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen.
keine
Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.
Stellen Sie Ihren Rentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert. Auf Wunsch kann Ihnen jederzeit eine aktuelle Rentenauskunft zugesandt werden.
Der Monatsbetrag der Rentenzahlung wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus:
Nach Rentenbeginn müssen Sie dem Rentenservice der Deutschen Post jede Adress- oder Namensänderung, Änderung der Bankverbindung sowie die Änderung des Familienstandes mitteilen. Der Rentenservice ist für die Auszahlung Ihrer monatlichen Rentenzahlung zuständig.
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung:
14.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg