Dienstleistungen
Folgende Leistungen sind möglich:
Diese Leistungen erhalten Sie in Form von Sach- und/oder Geldleistungen oder über eine Bezahlkarte.
Es kann zu Einschränkungen kommen, zum Beispiel wenn Sie
Die Leistungsberechtigung endet
während der Zeit der Erstaufnahme:
während der vorläufigen Unterbringung/Anschlussunterbringung:
Sie sind Ausländer oder Ausländerin oder halten sich im Bundesgebiet auf und erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen:
Zudem müssen Sie verfügbares Einkommen und Vermögen oberhalb des gesetzlichen Freibetrags aufbrauchen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.
Sie müssen sich in der Regel zunächst an die zuständige Stelle wenden und dort einen Antrag stellen.
Diese prüft, ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben, erhalten Sie Sach- und/oder Geldleistungen, beziehungsweise Leistungen über eine Bezahlkarte.
Erst nachdem die zuständige Stelle das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen festgestellt hat , erhalten Sie Leistungen. Sie sollten sich daher baldmöglichst an die für Sie zuständige Stelle wenden.
Nach Möglichkeit sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Gewährung der Asylbewerberleistungen erheblich sind. Sobald Änderungen eintreten, müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen.
keine
keine
02.03.2026 Justizministerium Baden-Württemberg