Dienstleistungen
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.
Zulassungsbehörde ist
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Die Kosten werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) abgerechnet.
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
24.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg