Lebenslagen

Bunter Spielzeug-Bagger im Sandbereich eines Spielplatzes.

Steuerliche Gemeinnützigkeit

Rechtsgrundlage

Abgabenordnung:

  • §§ 52-54 (Steuerbegünstigte Zwecke)

Freigabevermerk

24.03.2025 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg