Lebenslagen

Bunter Spielzeug-Bagger im Sandbereich eines Spielplatzes.

Vermittlung eines Pflegekindes

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII):

  • § 27 Hilfe zur Erziehung
  • § 33 Vollzeitpflege
  • § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  • § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
  • § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
  • § 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  • § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege

Freigabevermerk

17.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg