Naturschutzgebiete

Wofür brauchen wir Naturschutzgebiete und Flächenhafte Naturdenkmäler? Laut aktuellen Roten Listen der bedrohten Tier- und Pflanzenarten sind derzeit 54 % der einheimischen Tier- und 49 % der einheimischen Pflanzenarten gefährdet oder vom Aussterben bedroht. 

Hinweisschild zum Verhalten in Naturschutzgebieten.
Hinweisschild zum Verhalten in Naturschutzgebieten. | © Stadt Wiesloch

Besonders stark bedroht und daher streng geschützt sind unter anderem alle einheimischen Amphibienarten (Frösche, Kröten, Salamander und Molche sowie ihr Laich und ihre Larven) und alle Fledermausarten. Um den durch intensive Landnutzung, Flächenversiegelung durch Straßen- und Stadtbau verursachten Verlust natürlicher Lebensräume (Biotope) zu begrenzen, wurden und werden Schutzgebiete geschaffen.

Naturschutzgebiete in Wiesloch

Naturschutzgebiete (NSG) sind Naturflächen, die wegen ihrer besonders wertvollen Tier- und Pflanzenarten und Lebensraumtypen (Biotopen) durch das Naturschutzgesetz den bestmöglichen Schutz genießen. Sie sind ein Reichtum der Stadt Wiesloch. 

Der stark mit Regenwasser gefüllte Leimbach fließt durch den Wald des Naturschutzgebiets.
Der stark mit Regenwasser gefüllte Leimbach fließt durch den Wald des Naturschutzgebiets. | © Stadt Wiesloch

Naturschutzgebiet Sauerwiesen-Fuchsloch

Wildbiene sammelt Nektar auf einer Wiesenblume.
Wildbiene sammelt Nektar auf einer Wiesenblume. | © Stadt Wiesloch

Naturschutzgebiet "Landschaft am Waldangelbach"

Weitere Informationen

Wichtige Verhaltensregeln und Verbote

Im Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang vor jeder Freizeit- und Erholungsnutzung.

Daher verbietet die Naturschutzordnung insbesondere:
  • die Wege zu verlassen
    (Trittbelastungen schädigen die Vegetation, seltene Pflanzen sterben ab. Typische Vogelarten werden vertrieben, begonnene Bruten verlassen.)
  • Hunde frei laufen zu lassen
    (Brütende oder nahrungssuchende Tiere werden vertrieben.)
  • Pflanzen zu entnehmen oder zu beschädigen
    (Jedes Pflücken oder Ausgraben beschleunigt das Aussterben gefährdeter Arten.)
  • Tiere zu beunruhigen, zu fangen und zu verletzen
    (Im Naturschutzgebiet soll eine ungestörte Entwicklung von Tieren möglich sein.)
  • Feuer zu machen
    (Pflanzen und Kleintiere verbrennen, brütende Tierarten werden vertrieben.)
  • Abfälle und anderes Material zu lagern oder wegzuwerfen
    (Biotope werden dadurch zerstört.)
  • zu reiten
    (Durch den Hufschlag wird die Vegetation geschädigt und Tiere werden vertrieben.)
  • Lärm zu verursachen oder Tiere zu beunruhigen
    (Vor allem die scheuen und deshalb in ihrer Existenz bedrohten Tiere verlassen das Biotop und verlieren damit ihren Lebensraum.)

FFH-Gebiete

Fauna-Flora-Habitate sind Schutzgebiete, die im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ unter Schutz gestellt wurden, um überregionale Zusammenhänge zu schaffen. So soll der Verinselung von wertvollen Lebensräumen entgegen gewirkt werden und die einzigartigen Lebensgemeinschaften der Natur sollen für nachfolgende Generationen von Menschen erhalten werden. In Wiesloch und Schatthausen sind seit 2004 drei FFH-Gebiete festgeschrieben worden.

Landschaftsschutzgebiete

Der Schutz von Landschaftsschutzgebieten (LSG) ist etwas weniger streng als bei Naturschutzgebieten. Meist handelt es sich um großflächige Landschaftsräume mit verschiedenen Lebensraumtypen. In Wiesloch gibt es zwei Landschaftsschutzgebiete.