Kommunale Wärmeplanung
Um die Wärmeversorgung künftig klimaneutral zu gestalten, hat die Stadt Wiesloch eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Hierin wurde eine kommunale Wärmewendestrategie mit einem Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Wiesloch wurde auf der Grundlage des Landesrechts erstellt, ist ein informeller, strategischer Plan ohne direkte rechtliche Außenwirkung und hat keine Rechtsverbindlichkeit. Die Ergebnisse stellen lediglich Potentiale für eine künftige Wärmeversorgung dar (Eignungsflächen), lösen derzeit aber keine Pflicht in Bestandsgebäuden gemäß § 71 Abs. 1 GEG aus, da in Wiesloch bisher kein zusätzlicher Ratsbeschluss zur Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffnetzausbaugebieten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans gemäß § 26 Abs. 4 WPG vorliegt. Erst mit dieser noch ausstehenden Entscheidung wird das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude für die ausgewiesenen Gebiete aktiviert.
Dokumente der kommunalen Wärmeplanung
(Veröffentlichung gemäß § 27 Absatz 5 KlimaG BW):
Info-Veranstaltungen Oktober 2023
In Bürger-Infoveranstaltungen im Oktober 2023 informierte die Stadt Wiesloch über die bisherigen Ergebnisse des Kommunalen Wärmeplans. Die Präsentationen finden Sie hier:
Beratung im Gemeinderat Dezember 2023
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 wurde der Feststellungsbeschluss für die kommunale Wärmeplanung gefasst. Die Sitzungsvorlage und die Präsentation zur Gemeinderatssitzung finden Sie hier: